Immobilie steuerfrei verkaufen!

Sie haben vor weniger als zehn Jahren eine Immobilie erworben, lange Zeit selbst darin gewohnt, kurzzeitig, im Jahr des Verkaufs, vermietet und wollen die Immobilie nun verkaufen? 

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. September 2019, Aktenzeichen IX R 10/19 und einem BMF-Schreiben vom 17. Juni 2020 müssen Sie den Verkaufspreis in diesem besonderen Fall NICHT versteuern.

Grundsätzlich ist die Veräußerung von Wohnimmobilien, innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf steuerpflichtig. Ausgenommen von der Besteuerung sind Wohnungen, die zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (Alternative Nr. 1) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden Jahren zuvor zu eigenen Wohnzwecken (Alternative Nr. 2) genutzt wurden.

Das heißt lt. BMF, dass die Pflicht Steuern auf den Verkaufspreis zu zahlen entfällt, wenn (wie in Nr. 2) vor dem Verkauf eine zusammenhängende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken von einem Jahr und zwei Tagen liegt; dabei muss sich die Eigennutzung auf das komplette mittlere Kalenderjahr erstrecken, während die Nutzung im zweiten Jahr vor der Veräußerung und im Veräußerungsjahr nur jeweils einen Tag umfassen muss.

Bei Immobilien mit ausgeprägter Wertsteigerung seit dem Kauf bietet sich die Alternative an um die Versteuerung des erzielten Gewinns zu vermeiden, da lt. Schreiben die Immobilie dem Eigentümer nur zur Verfügung stehen muss zu eigenen Wohnzwecken, also nicht dauerhaft bewohnt werden muss (Stichwort Zweitwohnung).

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