Risikomanagement
Die Daten Ihrer Praxis sind sehr begehrt, vor allem bei professionellen Hackern. Keine Homepage kann komplett vor dem Zugriff professioneller Hacker auf Ihre Rechner geschützt werden. Entweder werden Ihre Patientendaten entwendet, um sie im Darknet zu verkaufen oder es werden Bank- und Sozialversicherungsdaten entwendet oder manipuliert. In allen Fällen haftet jedoch der Unternehmer und nie der Homepagebetreiber. Schützen Sie deshalb Ihre Praxis nicht nur mit der üblichen Praxisinhalts- und Praxisbetriebsunterbrechung, sondern auch mit einer Cyber-Police, die Ihnen die Kosten für die Datenwiederherstellung und den dadurch bedingten Verdienstausfall erstattet.
Zu Beginn der Tätigkeit als niedergelassener Arzt in einer Einzelpraxis, in einer BAG oder ÜBAG werden Versicherungen zum Schutz der Praxis und damit zum Schutz der eigenen Einkommenserzielung abgeschlossen und dann oftmals Jahre lang nicht mehr überprüft. Irgendwann sind diese Verträge dann völlig veraltet und vieles, was an neuen Risiken hinzugekommen ist, ist nicht mehr versichert. In alten Berufshaftpflichtverträgen sind beispielsweise Schadensersatzforderungen wegen Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen und Richtlinien nicht mitversichert usw. Die Liste ließe sich beliebig verlängern ! Sorgen Sie als Arzt/Zahnarzt/Tierarzt immer dafür, daß Ihre Versicherungsbedingungen immer aktuell sind und sie sich auf Ihre Beruf und Ihre Patienten konzentrieren können.