Praxiseinstieg und/oder Praxisübernahme

Sie Planen den Einstieg in eine oder die Abgabe einer Arztpraxis ? Wir führen Sucher und Suchende aus dem Kreis unserer Mandanten zusammen. Zudem nutzen wir auch diverse Praxisbörsen, um Abgeber und Übernehmer zusammenzubringen. Dabei gleichen wir zunächst beide Anforderungsprofile ab und moderieren die Gespräche bis zur erfolgreich abgeschlossenen Praxisübergabe. Eine Praxisbewertung anhand geltender Bewertungsmethoden stellt die Grundlage für eine gemeinsame Kaufpreisfindung dar, zudem gilt es den steuerlich optimalen Praxisübergabetermin zu finden, um den Praxiskauferlös nicht unnötig hoch besteuern zu müssen. Mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten stellen wir Ihnen gerne Partner für die Übernahme/Übergabeverträge zur Verfügung.

Befindet sich Ihre Praxis in Ihrem Eigentum oder in Ihrer privaten Immobilie ? Während des Berufslebens profitieren Sie in diesem Fall steuerlich von der Abschreibung du der Ansetzbarkeit der Schuldzinsen und beides führt zu einem geringeren steuerpflichtigen Gewinn in der BWA. Die Abschreibung über die Dauer Ihrer Praxistätigkeit führt dazu, daß der steuerliche Restbuchwert der Praxis immer geringer wird, wohingegen die Immobilienpreise allerorten steigen. Dies führt dazu, daß stille Reserven gebildet werden. Vereinfacht sind stille Reserven die Differenz zwischen Restbuchwert der Praxisimmobilie und Marktwert. Solange sie arbeiten, macht sich die Bildung dieser Differenzen für Sie nicht bemerkbar, wohl aber dann, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit mit dem Ruhestand vertauschen. Zu diesem Zeitpunkt werden die stillen Reserven bei Freiberuflern aufgedeckt und müssen versteuert werden. Oftmals handelt es sich dabei um 6-stellinge Beträge, die versteuert werden müssen ! Sind hierfür Rücklagen gebildet worden ? Wenn nicht, dann lassen Sie und rechtzeitig vor Beendigung Ihrer Tätigkeit planen, was Sie dieser Steuerfalle entgegensetzen können.

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