Kooperationen im Gesundheitswesen

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, das Versorgungsstrukturgesetz sowie das Versorgungsstärkungsgesetz bietet Ärzten/Zahnärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten. Eine Kooperation um der Kooperation Willen ist allerdings in den meisten Fällen für alle Beteiligten wenig hilfreich. Kooperationen, in welcher Form auch immer, sollen allen Beteiligten wirtschaftliche Vorteile verschaffen, die wir gerne im Vorfeld einer Kooperation über unsere Finanzplanung ermitteln und darstellen.

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